Für zahnärztliche Leistungen werden, unabhängig von Einkommen und Vermögen, die in der Tabelle angeführten Beträge vom Landesgesundheitsdienst zurückvergütet. Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen
Zahnärztliche Leistungen |
Rückerstatteter |
Zahnärztliche Visite |
13,63 |
Zahnextraktion mit Anästhesie |
6,71 |
Extraktion des Weisheitszahns |
13,38 |
Extraktion des eingeschlossenen Weisheitszahns |
33,47 |
Eingriff bei Epulis mit Anästhesie |
23,45 |
Kleinchirurgische Eingriffe im MundAbszess - Knochencuret. Entfernung Segmente |
10,02 |
Kieferchirurgische Eingriffe zur Anbringung von Prothesen |
13,38 |
Entnahme für Biopsie |
8,93 |
Entfernung Zahnprothese (je Element) |
6,35 |
Zahnbehandlung und Füllung Stockzähne:Kinnseite - Außenseite - Zungenseite - Gaumenseite - Zahnmitte |
12,76 |
Wurzelbehandlung einkanalig |
22,31 |
Wurzelbehandlung mehrkanalig |
26,6 |
Zahnsteinentfernung |
3,51 |
Behandlung Zahnfleischentzündung |
2,32 |
Behandlung der Alveolareiterung |
3,93 |
Zahn-Röntgenaufnahme |
3,43 |
Zweite Zahn-Röntgenaufnahme |
2,23 |
Entfernung sublinguale Geschwulst |
10,43 |
Entfernung obere Zahnfleischgeschwulst |
13,27 |
Lippenbändchenoperation |
5,22 |
Anspruch auf den Landesbeitrag für zahnprothetische Leistungen haben alle in Südtirol ansässigen und im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen. Der Beitrag wird, im Unterschied zu
den Beiträgen für zahnärztliche Leistungen, gestaffelt je nach bereinigtem Einkommen bzw. Vermögen gewährt.
Das bereinigte Einkommen wird durch Abzug eines Freibetrages von 30 Prozent auf den lohnabhängigen Anteil, minus die Freibeträge (2.000 Euro für den Ehepartner, 1.800 Euro für die erste zu Lasten
der Familie lebende Person, 2.600 Euro für die zweite Person, 3.000 Euro für die dritte Person und 3.300 Euro für jede weitere Person) ermittelt. Für Gesuche, welche bis zum 31. Juli eines Jahres
abgegeben werden, zählt das Einkommen des vorletzten Jahres, für jene ab 01. August jenes des letzten Jahres.
Einkommensgrenzen (Euro) |
Je Element |
Einkommensgrenzen (Euro) |
Je Element |
Einkommensgrenzen (Euro) |
Herausnehmbarer |
Einkommensgrenzen (Euro) |
Fixer |
*Regulierungsapparate werden nur für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr finanziert!
Um die oben genannten Sätze zu erhalten, müssen folgende Bedingungen zutreffen:
Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen. Bei kieferorthopädischen Behandlungen ist neben der Arztrechnung auch die Verschreibung durch den Zahnarzt beizulegen.
Der effektiv zu Lasten verbliebene Betrag (Rechnungsbetrag des Zahnarztes minus Rückerstattung von Seiten des Sanitätsbetriebes) kann anlässlich der Steuererklärung evtl. teilweise von der Steuer
abgezogen werden. Deshalb unbedingt die Zahnarztrechnung kopieren!
Der nicht rückerstattete Betrag kann im Ausmaß von 19 % von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Vorsicht: Die im vorliegenden Blatt beinhalteten Informationen können nur als Richtlinien und als Teilinformationen betrachtet werden, die notwendigen Vertiefungen sollten vom Verbraucher direkt beim zuständigen Sanitätsbetrieb eingeholt werden!
Am Wochenende und an Feiertagen wird im Krankenhaus Brixen ein Notdienst für Schmerzpatienten angeboten.
Öffnungszeiten: 08:00 bis 11:00 Uhr Einweisung über die Erste Hilfe.
Tel. Poliambulatorien: 0472 812 420
Tel. Erste Hilfe: 0472 812 444
Im Krankenhaus Bozen wird auch an Sonn- und Feiertagen ein zahnärztlicher Notdienst angeboten.
Öffnungszeiten: 09:00 bis 11:00 Uhr
Tel. : 0471 908408