Mit Beschluss Nr. 288 vom 27.02.2012 „Neufestlegung der Kriterien für die indirekte fachärztliche Betreuung“ hat die Landesregierung neue Kriterien für die Vergütung im Rahmen der indirekten fachärztlichen Betreuung erlassen. Der neue Beschluss sieht ab 1. April 2012 nämlich eine Rückerstattung von 50 Euro an die BürgerInnen vor, ...
Mit Beschluss Nr. 766 vom 09.05.2011 werden die Kriterien für den Zugang zu den indirekten prothetischen Leistungen festgelegt.
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Einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen - EEVE
Ein Dienst der Südtiroler
Landesverwaltung
Am Wochenende und an Feiertagen wird im Krankenhaus Brixen ein Notdienst für Schmerzpatienten angeboten.
Öffnungszeiten: 08:00 bis 11:00 Uhr Einweisung über die Erste Hilfe.
Tel. Poliambulatorien: 0472 812 420
Tel. Erste Hilfe: 0472 812 444
Im Krankenhaus Bozen wird auch an Sonn- und Feiertagen ein zahnärztlicher Notdienst angeboten.
Öffnungszeiten: 09:00 bis 11:00 Uhr
Tel. : 0471 908408